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   VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21   

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https://dejure.org/2023,19451
VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21 (https://dejure.org/2023,19451)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.07.2023 - 13 K 494/21 (https://dejure.org/2023,19451)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - 13 K 494/21 (https://dejure.org/2023,19451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81 Abs 1 S 1 BBG, § 2 Abs 1 BRKG, § 3 Abs 1 BRKG, § 5 Abs 1 BRKG, § 11 Abs 4 BRKG
    Reisekostenvergütung für eine Dienstreise eines Widerrufsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstreise; Reisekosten; E-Learning; Dienstgeschäft; Vorbereitungsdienst; Widerrufsbeamter; Corona; SARS-CoV-2-Pandemie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 5.10

    LKW-Maut; Erstattung; manuelle Mauterhebung; Fehlbuchung; Vollstornierung;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21
    Hiernach können auch bei einer Verpflichtung der Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts Prozesszinsen verlangt werden, wenn die Geldforderung - wie hier - eindeutig bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.06.2021 - 9 C 5.10 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 23.78

    Erstattung von Fahrauslagen für Reisen zu Fortbildungszwecken - Begriff des

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21
    Als Dienstgeschäft sind dem die Beamten in seinem konkreten Amt zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Dienstaufgaben anzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1979 - 6 C 23.78 -, juris Rn. 14 [zu Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayRKG] und vom 04.06.1980 - 6 C 45.78 -, juris Rn. 16; Schulz in Mayer/Fricke/Baez, Reisekosten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 2023, § 2 BRKG Rn. 7).
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78

    Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) -

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21
    Als Dienstgeschäft sind dem die Beamten in seinem konkreten Amt zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Dienstaufgaben anzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1979 - 6 C 23.78 -, juris Rn. 14 [zu Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayRKG] und vom 04.06.1980 - 6 C 45.78 -, juris Rn. 16; Schulz in Mayer/Fricke/Baez, Reisekosten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 2023, § 2 BRKG Rn. 7).
  • VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07

    Deutsche Richterakademie; Dienstreise; Eigenanteil; Fahrtkosten;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21
    Denn es gibt ohne Weiteres Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen, an denen teilzunehmen keine Dienstpflicht ist - sonst läge gerade ein Dienstgeschäft i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG vor (vgl. Krech, BRKG, Bearbeitung 18.12.2021, § 2 Rn. 3) -, der Dienstherr aber gleichwohl zumindest teilweise ein Interesse an der Teilnahme seiner Beamtinnen und Beamten hat (vgl. etwa VG Göttingen, Urteil vom 27.04.2009 - 3 A 495/07 -, juris [zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Deutschen Richterakademie]).
  • VGH Bayern, 16.02.2023 - 24 B 22.931

    Reisekosten für Ausbildungsreise

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21
    Nichts Anderes kann aber gelten, wenn stattdessen die Anweisung erfolgt, nicht an einem dritten Ort, sondern in der eigenen Wohnung die E-Learningphase zu bestreiten (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.02.2023 - 24 B 22.931 -, juris Rn. 18 [zu Art. 24 BayRKG]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2024 - 4 S 1278/23

    Erstattung von Reisekosten für Fahrten im Zusammenhang mit der Laufbahnausbildung

    Auf die Berufungen der Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2023 - 13 K 494/21 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2023 - 13 K 494/21 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2023 - 13 K 494/21 - zu ändern, den Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 01.12.2020 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 19.01.2021 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin auch für die Fahrten am 15.08.2020 und 25.08.2020 eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von (weiteren) 271, 20 EUR zu gewähren nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2021.

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